
Die Energieeinsparverordnung setzt feste Standards in Bezug auf die Energiebilanz von Wohnhäusern. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 50.000€.
Was bedeutet das konkret?
Die EnEV-Vorgaben beziehen sich auf die Heizungs- und Klimatechnik sowie den Wärmedämmstandard der Gebäude. Vorgeschrieben ist beispielsweise der Einsatz energieeffzienter und klimafreundlicher Technik für Heizung und Warmwasser. Allerdings sind die Regeln nicht starr: Wer auf Sonnenkollektoren auf dem Dach verzichten möchte, kann dies beispielsweise durch eine 15% bessere Dämmung ausgleichen.
Insbesondere für Neubauten gelten strenge Regeln. Seit 2016 gelten um 20% höhere Werte für die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Der Verbrauch der Primärenergie – also von Brennstoffen wie Gas oder Öl – muss um durchschnittlich 25% unter dem bisherigen Grenzwert liegen. Dabei wird auch berücksichtigt, ob erneuerbare Energien zu Einsatz kommen.
Insgesamt ist es sinnvoll nicht nur die EnEV-Mindeststandards zu erfüllen. Denn die Auflagen werden in den kommenden Jahren weiter voraussichtlich verschärft.