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Vertragserfüllungs-
bürgschaft
Vor Baubeginn erhalten Sie von uns eine Vertragserfüllungs-
bürgschaft über 5% des Auftragsvolumens,
mehr lesen die sicherstellt, dass Sie bei Nichterfüllung des Vertrages durch uns eine entsprechende Entschädigung erhalten.
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Bauzeitgarantie
Wir garantieren Ihnen die im Vertag zugesicherte Bauzeit, sodass Sie in aller Ruhe Ihren Umzug in das eigene Heim planen können. Sollten wir die Bauzeit selbst verschuldet nicht einhalten können, erhalten Sie eine zu vereinbarende Entschädigung. Ausgenommen hiervon sind Bauzeitverlängerungen, die auf Eigenleistungen des Bauherren oder auf Witterungseinflüsse zurückzuführen sind. Diese Verzögerungen führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Bauzeit.
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Persönliche Baubetreuung
Jeder unserer Kunden und deren Bauvorhaben werden von einem kompetenten Bauleiter betreut. Er organisiert, kontrolliert und überwacht die ordnungsgemäße Umsetzung des Bauvorhabens. Des Weiteren steht er dem Bauherren als Ansprechpartner zur Verfügung.
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Gewährleistungs-
bürgschaft
Unsere Gewährleistungsbürgschaft stellt sicher, dass wir für die Kosten der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach Bauabnahme auftreten, einstehen. Sollte die Leistungserbringung während der Gewährleistungsfrist nicht mehr möglich sein, tritt eine in Deutschland zugelassene Versicherungsgesellschaft als Bürge ein.
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Festpreisgarantie
Vor Vertragsunterzeichnung erhalten unsere Bauherren ein detalliertes Angebot mit Festpreis. Ausgenommen hiervon sind weitere Leistungen bzw. nachträgliche Veränderungen der Bauplanungen. Diese können zu Erhöhungen des Angebotspreises führen und werden gesondert angeboten und abgerechnet.
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Protokollierte Bauübergabe
Zum Ende des Bauvorhabens wird eine gründliche Bauübernahme durchgeführt.
Der Bauleiter inspiziert gemeinsam mit den Bauherren die Immobilie, erläutert technische Details und protokolliert festgestellte Mängel. Diese Mängel werden innerhalb von 14 Tagen durch Fachkräfte beseitigt.